Scroll Top

Mitglieder

Gerne dürfen Sie Mitglied in unserem Verein werden. Wir würden uns sehr darüber freuen!

Gerade in den ersten Monaten und Jahren muss man einen Verein durch Ideen formen. Dies kostet natürlichaußer Zeit auch Geld. Daher ist es wichtig, Sie als Mitglied zu gewinnen. Wenn Sie über die Mitgliedschaft hinaus Interesse daran haben ehrenamtlich mitzuhelfen, sind Sie gerne dazu eingeladen.

Melden Sie sich bei uns. Wir haben immer was zu tun!

Ordentliche Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein

Mitgliedsantrag

(bitte anklicken – der Antrag kann nach dem downloaden direkt ausgefüllt werden)

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweise unter
https://dystonie-und-du.de/impressum-datenschutzgrundverordnung/

Mitgliederversammlungen

Mitgliederversammlung 08.09.2023 in Berlin

Bericht
Mitgliederversammlung 23

MitgliederversammlunG 09.09.2022 in Dresden

Bericht


Mitgleiderversammlung 5. September 2021 in Münster

 


Mitgliederversammlung am 24.10.2020 Gründau Lieblos

Rechenschaftsbericht für Geschäftsjahr 2020


Mitgliederversammlung am 03.07.2020 in Frankfurt a.M.

Rechenschaftsbericht für Geschäftsjahr 2019


Mitgliederversammlung am 09. August 2019 in Berlin

Rechenschaftsbericht


Mitgliederversammlung 27.04.2018 in Bad Herrenalb

Bericht

Ansprechpartner:

Ulrike Halsch

E-Mail: ulrike.halsch@dysd.de

Tel.: 0 176 – 326 594 88

SHO Dystonie-und-Du e. V. (DyD)

wir informieren Sie über die Dystonie –
wir bieten Ihnen einen Austausch –
wir bieten Beratung über Telefon und online an

Ihre Ulrike Halsch

Datenschutz-Richtlinien für Mitgliederdaten

  1. Sämtliche Angaben eines Mitglieds der Selbsthilfeorganisation DyD e. V. über seine Person sind datenschutzrechtlich geschützt. Dazu gehören alle einbezogenen, geschützten Daten wie
       a) Namen und Anschrift,
       b) Kommunikationsdaten,
       c) Familienverhältnisse,
       d) Daten über Bankverbindungen
  2. Das Mitglied ist damit einverstanden, dass die Daten unter 1a) bis 1d) für vereinsinterne Zwecke verwendet werden wie zB die Weitergabe an den Ansprechpartner der für ihn zuständigen Selbsthilfegruppe.
  3. Erklärt ein Mitglied, dass seine Daten generell vertraulich zu behandeln sind und nicht weitergegeben werden dürfen, so ist dies gewissenhaft zu beachten. In allen gefertigten Mitgliederverzeichnissen ist ein entsprechender Vermerk aufzunehmen, der nicht zu übersehen ist.
  4. Im Übrigen können Daten eines einzelnen Mitgliedes nur dann an Dritte übermittelt werden, wenn das Mitglied zuvor ausdrücklich über den Zweck informiert wurde und zugestimmt hat.
  5. Hat das Mitglied zugestimmt, dass der Mitgliedsbeitrag im Wege des Lastschriftverfahrens eingezogen wird, so liegt in dieser Zustimmung das Recht zur Weitergabe der für den Einzug notwendigen Daten an die ausführende Bank.
  6. Der Vorstand bzw. ein vom Vorstand Beauftragter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Datenschutz eingehalten wird.