Werden Sie Mitglied in unserem Verein!
Wir freuen uns SIe als neues Mitglied in unserer Gemeinschaft willkommen zu heißen.
Sehr gerne können Sie Ihre eigenen kreativen Ideen mit einbringen oder sich ehrenamtlich engagieren. Bei uns gibt es immer vielerlei Aufgaben zu erledigen. Es können einzelpersonen sowie juristische Personen Mitglied werden.
Die Mitgliedschaft kann auch als Fördermitgliedschaft angefragt werden. Unsere Mitgliedschaften sind gestaffelt und können individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst werden.
Hier geht es zum Mitgliedsantrag
Mitgliedsantrag
(bitte anklicken – der Antrag kann nach dem downloaden direkt ausgefüllt werden)
Bitte beachten Sie unsere Datenschutzhinweise unter
https://dystonie-und-du.de/impressum-datenschutzgrundverordnung
Mitgliederversammlungen
EInladung zur mitgliederversammlung
am 09.09.2022 in Dresden – Hotel Pullmann –
fußläufig vom HBF Dresden erreichbar
Mitgleiderversammlung 5. September 2021 in Münster
Anlage DYD Berlin – Verschiedenes
Mitgliederversammlung am 24.10.2020 Gründau Lieblos
Rechenschaftsbericht für Geschäftsjahr 2020
Mitgliederversammlung am 03.07.2020 in Frankfurt a.M.
Rechenschaftsbericht für Geschäftsjahr 2019
Mitgliederversammlung am 09. August 2019 in Berlin
Mitgliederversammlung 27.04.2018 in Bad Herrenalb
Ansprechpartner:
Ulrike Halsch
E-Mail: ulrike.halsch@dysd.de
Tel.: 0 176 – 326 594 88
SHO Dystonie-und-Du e. V. (DyD)
wir informieren Sie über die Dystonie –
wir bieten Ihnen einen Austausch –
wir bieten Beratung über Telefon und online an
Ihre Ulrike Halsch
Datenschutz-Richtlinien für Mitgliederdaten
- Sämtliche Angaben eines Mitglieds der Selbsthilfeorganisation DyD e. V. über seine Person sind datenschutzrechtlich geschützt. Dazu gehören alle einbezogenen, geschützten Daten wie
a) Namen und Anschrift,
b) Kommunikationsdaten,
c) Familienverhältnisse,
d) Daten über Bankverbindungen - Das Mitglied ist damit einverstanden, dass die Daten unter 1a) bis 1d) für vereinsinterne Zwecke verwendet werden wie zB die Weitergabe an den Ansprechpartner der für ihn zuständigen Selbsthilfegruppe.
- Erklärt ein Mitglied, dass seine Daten generell vertraulich zu behandeln sind und nicht weitergegeben werden dürfen, so ist dies gewissenhaft zu beachten. In allen gefertigten Mitgliederverzeichnissen ist ein entsprechender Vermerk aufzunehmen, der nicht zu übersehen ist.
- Im Übrigen können Daten eines einzelnen Mitgliedes nur dann an Dritte übermittelt werden, wenn das Mitglied zuvor ausdrücklich über den Zweck informiert wurde und zugestimmt hat.
- Hat das Mitglied zugestimmt, dass der Mitgliedsbeitrag im Wege des Lastschriftverfahrens eingezogen wird, so liegt in dieser Zustimmung das Recht zur Weitergabe der für den Einzug notwendigen Daten an die ausführende Bank.
- Der Vorstand bzw. ein vom Vorstand Beauftragter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Datenschutz eingehalten wird.